AGB MEDIAFIX (Stand: 11.09.2013)
- Vorbemerkung / Begriffsbestimmungen
- Die MEDIAFIX GmbH (MEDIAFIX) ist ein junges Unternehmen mit Stammsitz in Köln, das sich mit der Digitalisierung analoger Medien insbesondere von veralteten Trägermedien beschäftigt. Die technische Grundlage der angebotenen Leistung bilden selbst entwickelte Digitalisierungsmaschinen, die im Rahmen eines automatisierten Verfahrens eingesetzt werden. Auf Wunsch der Kunden werden die Bilder auch am Computer nachbearbeitet, gedreht, sortiert oder vor der Digitalisierung gereinigt.
- Kunden der MEDIAFIX können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des BGB sein. Nur Geschäfte mit Unternehmern gelten die Regelungen der Ziffer 7 dieser Geschäftsbedingungen.
- Im Sinne dieser Vereinbarung wird unter
- „Originalmedium“ das ursprünglich beim Kunden vorhandene Originalmedium verstanden, also Dias, Fotonegative oder Papierabzüge von Fotos.
- „Arbeitsergebnis“ das von MEDIAFIX fertig verarbeitete Endprodukt verstanden, also in der Regel eine digitale Kopie des Originalmediums.
- „Druckluftbehandlung“ das Abblasen des Originalmediums mit Druckluft mit dem Ziel verstanden, leicht zu entfernende Verschmutzungen wie normalen Staub weitestgehend zu entfernen.
- „digitaler Nachbehandlung“ ein Verfahren verstanden, das Alterserscheinungen von altem Fotomaterial (wie z.B. Farbstiche, Kontrastveränderungen) versucht, so gut es mit dem Ausgangsmaterial möglich ist, durch eine digitale Bildbearbeitung zu beheben.
- „Feuchtreinigung“ ein Verfahren verstanden, das mit Hilfe eines Spezialreinigers und -tuches Glasdias von Schlieren und Verunreinigungen, so gut es mit dem Ausgangsmaterial möglich ist, befreit.
- „Bilddrehung“ verstanden, dass die Originalmedien vor der Digitalisierung entsprechend ihrer Ausrichtung im Hoch- oder Querformat von Hand ausgerichtet werden.
- „Umsortierung“ verstanden, dass Originalmedien, die vom Kunden unter Abweichung von dem unter Ziffer 2.e.i. bezeichneten Format angeliefert werden, von MEDIAFIX kostenpflichtig in ein Magazin des dort genannten Typs umsortiert und nach Digitalisierung in das ursprüngliche Magazin zurück sortiert werden.
- Vertragsschluss
- Werbeanzeigen, Angebote oder sonstige Anpreisungen im Internet oder in sonstiger Form stellen lediglich die Aufforderung der Kunden zur Abgabe eines auf Vertragsschluss gerichteten Angebotes dar.
- Die Erteilung eines wirksamen Auftrags durch den Kunden setzt die Zusendung oder Übergabe eines unterzeichneten Originalauftrages in Papierform und eine Annahmeerklärung durch MEDIAFIX voraus. Die Annahmeerklärung durch MEDIAFIX kann in der persönlichen Entgegennahme des Auftragsformulars oder in der Übergabe der digitalen Medien bestehen. Eine anderweitige konkludente Auftragsannahme ist ausgeschlossen.
- Ein in anderer Form eingehender Auftrag gilt nur als angenommen, wenn MEDIAFIX ihn ausführt oder die Annahme ausdrücklich erklärt.
- Der konkrete Auftragsumfang wird durch die Anzahl der verwendbaren und vom Kunden übergebenden Originalmedien bestimmt. MEDIAFIX gilt auch dann als vom Kunden beauftragt alle erhaltenen Originalmedien zum vereinbarten Stückpreis zu verarbeiten, wenn die Anzahl erhaltener Originalmedien hinsichtlich der Stückzahl von den Angaben des Kunden bei Auftragserteilung abweicht.
- MEDIAFIXist an seine auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, sofern und soweit die vom Kunden abgegebenen Originalmedien von den folgenden Spezifikationen abweichen:
- Bei Kleinbild-Dias: Originalmedien in einem Universalmagazin, hergestellt in Westeuropa ab dem Jahre 1970
- Bei Mittelformat-Dias: Diapositive in den Formaten 6×6 (gerahmt / ungerahmt), 6×7, 6×9 und 9×12 cm.
- Bei Fotonegativen: Negative in Vierer- bis Sechserstreifen.
- Bei Papierabzügen: Fotos in einem Format von 5 cm x 6,5 cm bis 20 cm x 30 cm, gedruckt auf marktüblichem Fotopapier
Die Beauftragung von MEDIAFIX durch den Kunden in Bezug auf Originalmedien, die von diesen Formatvorgaben abweichen, stellt ein Verschulden des Kunden bei Vertragsschluss dar.
- Pflichten von MEDIAFIX
- Die Verarbeitung der Originalmedien durch MEDIAFIX findet in einem automatisierten bzw. teilautomatisierten Verfahren statt. MEDIAFIX wird sich bemühen, ist aber nicht verpflichtet, die Originalmedien einzeln durch Mitarbeiter zu prüfen, zu verarbeiten, zu pflegen oder sonst zu handhaben.
- MEDIAFIX hat folgende prozessbedingte Faktoren nicht zu vertreten:
- Eine randlose Verarbeitung des Originalmediums ist in der Regel nicht möglich. Prozessbedingt wird ein minimaler Teil des Originalmediums am Rand optisch derart abgeschnitten, dass er auf dem endgültigen Arbeitsergebnis nicht erscheint und nicht zu sehen ist.
- Prozessbedingt kann es bei dem Arbeitsergebnis zu einer nicht ganz originalgetreuen Abbildung des Konturumfangs des Originalmediums kommen, so dass das Arbeitsergebnis unwesentlich aber erkennbar unschärfer erscheint als das Originalmedium.
- Bestehende Verschmutzungen oder sonstige Makel des Originalmediums können beim Verarbeitungsprozess im Einzelfall nicht entfernt, teilweise sogar leicht verstärkt werden, so dass diese auch auf dem Arbeitsergebnis sichtbar sind. Dies gilt auch, wenn MEDIAFIX vom Kunden mit einer Nachbearbeitung, Feuchtreinigung oder so genannten „Druckluftbehandlung“ des Originalmediums beauftragt wird, nämlich dann, wenn die Verschmutzung durch das von MEDIAFIX verwendete Verfahren nicht beseitigt werden kann. Eine vollständige Reinigung des Originalmediums ist von MEDIAFIX nicht vertraglich geschuldet.
- Fehlerhafte Rahmung oder spiegelverkehrte Ausrichtung eines Originalmediums bei Anlieferung wird von MEDIAFIX nicht automatisch erkannt. Dies kann dazu führen, dass das Arbeitsergebnis für den Kunden spiegelverkehrt erscheint.
- Bei der Umsortierung von Originalmedien kann es dazu kommen, dass diese nach der Digitalisierung durch MEDIAFIX so zurücksortiert werden, dass sie gekippt oder seitenverkehrt im Diamagazin des Kunden zurückgegeben werden.
- Die Einhaltung der Sortierreihenfolge der angenommen Originalmedien ist von MEDIAFIX ebenso wenig vertraglich geschuldet, wie die lückenlose Nummerierung der Arbeitsergebnisse auf dem Datenträger.
- MEDIAFIX nimmt die Originalmedien des Kunden in einer seiner Niederlassungen oder Annahmestellen entgegen und übergibt sie nach erfolgter Verarbeitung am selben Ort an den Kunden zurück. Hiervon abweichende Vorgehensweisen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, sowie auf dessen Risiko und Kosten.
- Lieferzeiten gelten nur dann als von MEDIAFIX zugesichert, wenn dies schriftlich bestätigt oder wirksam gesondert vereinbart wird. Die Lieferzeiten, also die Zeitspanne zwischen Entgegennahme der Originalmedien und deren Bereitstellung zur Abholung nach erfolgter Digitalisierung setzt sich aus Transportzeiten und Bearbeitungszeiten zusammen. Die Transportzeit beträgt in der Regel maximal drei Werktage pro Weg. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 – 6 Kalenderwochen.
- Bei kostenpflichtiger Beauftragung zur priorisierten Bearbeitung verkürzt sich die Bearbeitungszeit in der Regel bei Aufträgen von bis zu 5.000 Originalmedien auf drei, bei bis zu 10.000 Originalmedien auf sechs Werktage. Die Lieferzeit bei Aufträgen über 10.000 Originalmedien wird zwischen den Parteien abgesprochen.
- Abweichende Kundenwünsche wie z.B. ein fester Liefertermin oder Abholung / Versand von Originalmedien sind nur dann wirksam vereinbart, wenn sie von MEDIAFIX ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein schriftlicher Vermerk des Kunden auf dem Auftragsformular ist ohne schriftliche Bestätigung von MEDIAFIX nicht ausreichend.
- Sofern der Kunde MEDIAFIX mit der digitalen Nachbearbeitung des Arbeitsergebnisses vor Übergabe an den Kunden beauftragt, wird MEDIAFIX zunächst prüfen, ob eine solche Nachbearbeitung im konkreten Fall mit dem von MEDIAFIX angewandten Verfahren sinnvoll durchführbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist MEDIAFIX auch nachträglich berechtigt, diesen Teilauftrag insoweit abzulehnen.
- MEDIAFIX ist nicht verpflichtet, digitale Kopien der Originalmedien zu speichern.
- MEDIAFIX wird die Daten des Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes behandeln und nicht an Dritte weiter geben, soweit die Weitergabe nicht gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben, zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages oder zur Wahrnehmung eigener Rechte erforderlich ist.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet die Originalmedien in einem ordnungsgemäßen Zustand anzuliefern und bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn
- Originalmedien beschädigt oder sonst fehlerhaft sind
- er zu vertragsgegenständlichen Originalmedien einen besonderen emotionalen Bezug hat
- vertragsgegenständliche Originalmedien für ihn unersetzbar sind, weil er über keinerlei Kopien, auch nicht in Form anderer Trägermedien verfügt
Ein entsprechender Hinweis ist vom Kunden auf dem jeweiligen Auftragsformular zu vermerken.
- Ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des BGB ist, soll nach Rückerhalt der Originalmedien innerhalb von 14 Tagen überprüfen, ob die von MEDIAFIX erbrachte Leistung den vertraglichen Bestimmungen entspricht und anderenfalls entsprechende Mitteilung machen. Nach Ablauf der Frist darf MEDIAFIX davon ausgehen, dass keine Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Originalmedien und das Arbeitsergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach Fertigstellung an dem Ort abzuholen, an dem er die Originalmedien an MEDIAFIX übergeben hat, es sei denn, es ist eine andere Form der Abholung oder Übergabe vereinbart. Mit Ablauf dieser Frist ist MEDIAFIX berechtigt vom Kunden für jedes einzelne Originalmedium pro Monat eine zusätzliche Lagergebühr von 0,01 € zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verlangen.
- Der Kunde erklärt durch seine Auftragserteilung ausdrücklich, dass der Eigentümer der Originalmedien mit der Verarbeitung durch MEDIAFIX einverstanden ist. Der Kunde überträgt MEDIAFIX alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Rechte, insbesondere Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte und erklärt, zu dieser Übertragung befugt zu sein. Der Kunde verpflichtet sich MEDIAFIX und deren Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die diese im Zusammenhang mit dem Auftrag wegen der Verletzung ihrer Rechtspositionen inklusive Urheber- und Nutzungsrechte sowie des Rechts am eigenen Bild geltend machen. Der Kunde stellt MEDIAFIX insofern auch von sämtlichen Kosten der Rechtsverfolgung frei und unterstützt MEDIAFIX in jeder zumutbaren Hinsicht bei der Wahrnehmung eigener Rechte.
- Der Kunde erklärt, dass die vertragsgegenständlichen Originalmedien und deren Besitz, Vervielfältigung und Verbreitung rechtlich zulässig ist und nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt. MEDIAFIX ist zu einer diesbezüglichen Prüfung nicht verpflichtet aber berechtigt. MEDIAFIX ist im Fall des Verdachts einer Straftat berechtigt, die Originalmedien und etwaig bereits gefertigte Kopien den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben und diesen die Details des Auftrags inklusive der Daten des Auftraggebers zu übermitteln. In diesem Fall wird MEDIAFIX von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kunden inklusive der Rückgabepflicht bezüglich der Originalmedien frei. MEDIAFIX behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Kunden vor.
- Gewährleistung / Haftung
- Gewährleistungsansprüche des Kunden sind zunächst auf Nachlieferung durch MEDIAFIX beschränkt. Erst nach zweimaligem Fehlschlag der Nachlieferung oder im Falle der Verweigerung einer Nachlieferung in angemessener Frist durch MEDIAFIX ist der Kunde zur Minderung und unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt.
- MEDIAFIX haftet in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen in denen dies zwingend vorgeschrieben ist.
- Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von MEDIAFIX bei einfacher oder leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag von 1 € pro betroffenem Originalmedium, insgesamt auf 1.000 € pro Auftrag beschränkt. Dies gilt auch bei mindestens grob fahrlässigem Verlust oder Zerstörung von Originalmedien. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
- Bezüglich Haftung für Erfüllungsgehilfen der MEDIAFIX gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
- Preis / Zahlung
- Hinsichtlich der Kosten der Leistung von MEDIAFIX gelten vorrangig die auf dem verwendeten Auftragsformular genannten Beträge. Im Falle der fehlerhaften Verwendung des Formulars oder eines abweichenden Auftragsvolumens im Sinne der Ziffer 2d gelten die auf dem Auftragsformular genannten Einzelpreise multipliziert mit der jeweils tatsächlich erbrachten Leistungsanzahl als vom Kunden geschuldet. Die im Kundenwunsch durch abweichende Vertragsgestaltung z.B. durch zusätzliche Versandkosten anfallenden Kosten werden von MEDIAFIX dem eigentlichen Auftragswert hinzugerechnet und sind vom Kunden zu erstatten.
- Die Bezahlung der Leistung erfolgt grundsätzlich bei Auftragserteilung per Vorkasse in bar oder durch Kartenzahlung. Soweit sich nach Abschluss der Leistung eine höhere Forderung von MEDIAFIX ergibt, wird diese dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnung ist innerhalb einer Woche ohne Abzüge fällig. Mit Ablauf der Wochenfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ohne dass es dazu einer weiteren Mahnung bedarf. Für jeden Mahnlauf ist MEDIAFIX berechtigt neben Verzugszinsen auch Mahngebühren in Höhe von 5,– € zu verlangen.
- MEDIAFIX ist befugt aber nicht verpflichtet, im Einzelfall auch andere Zahlungsmethoden zu akzeptieren.
- Abweichende Regelungen gegenüber gewerblichen Kunden
Die Bestimmungen der Ziffer 7. gelten ausschließlich für gewerbliche Kunden und ersetzen in ihrem Regelungsgehalt die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung im Sinne einer spezielleren Regelung.
- Der Kunde ist zur Aufrechterhaltung seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware der MEDIAFIX schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung MEDIAFIX nicht besteht, und hatte der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunde der MEDIAFIX den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist MEDIAFIX berechtigt, die entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Besteller verlangte Reparatur, vom Besteller erstattet zu verlangen.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Rückgabe der Originalmedien an den Kunden oder, falls dieser die Frist gemäß Ziffer 4 c versäumt, ab Ablauf dieser Frist. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für MEDIAFIX zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
- Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist Köln.
- Sonstiges
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen und/ oder eine Bestimmung zu treffen, welche dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß, das dem Vereinbarten am nächsten kommt.
- Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Köln.